Firmen sind verpflichtet, Gefahren an den Arbeitsplätzen zu ermitteln, ihre Mitarbeiter über diese Gefahren zu informieren und Massnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umzusetzen. Betriebe ab 10 Mitarbeitern, deren Arbeit besondere Gefahren birgt, müssen diese Verpflichtung systematisch angehen und dokumentieren, d.h. sie müssen ein Arbeitssicherheitssystem unterhalten.
In der Ausgestaltung dieses Systems sind die Firmen weitgehend frei. Die Praxis zeigt aber, dass viele Firmen Mühe bekunden, ein schlankes aber effektives System aufzubauen und am Leben zu erhalten.

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Leistungsangebot
  • Unterstützung Ihres Sicherheitsbeauftragten beim Aufbau und der Verbesserung Ihres Arbeitssicherheitssystems.
  • Systematische Gefahrenermittlung für einzelne Prozesse und Betriebsteile.
  • Externe Audits zur Überprüfung Ihres Systems.
Spezifische Kompetenzen
  • Ausbildungen zum Sicherheitsfachmann EKAS und Sicherheitsingenieur EKAS
  • Langjährige Erfahrung aus der Kontrolltätigkeit bei der Suva
  • Erfahrung als Sicherheitsbeauftragter bei einem KMU
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Arbeitshygiene & Arbeitssicherheit GmbH
Rosengartenhalde 3
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